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Feuerwerk in der Schweiz – Gesetze, Kategorien und Sicherheit

Feuerwerk gehört für viele Schweizerinnen und Schweizer zu Silvester und zur Bundesfeier am 1. August einfach dazu. Es ist eine spektakuläre Tradition, die den Nachthimmel erhellt – aber auch eine bewilligungs- und reglementspflichtige Aktivität. Privatpersonen dürfen Feuerwerk der Kategorien F1–F3 kaufen und zünden (je nach Altersfreigabe), Bodenknaller und scharfe Böller sind hingegen verboten. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Infos zu gesetzlichen Vorgaben (z.B. Altersfreigaben), zulässigen Abbrennzeiten und nötigen Sicherheitsregeln.


Gesetzliche Regelungen

  • Altersfreigaben: Feuerwerk der Kategorie F1 („Kinder- oder Jugendfeuerwerk“) darf ab 12 Jahren erworben werden, F2 („Silvesterfeuerwerk“) ab 16 Jahren und F3 („Grossfeuerwerk“) ab 18 Jahren. Diese Altersgrenzen sind gesetzlich festgelegt.
  • Verkauf und Bewilligung: Privatpersonen können Feuerwerkskörper der Kategorien F1–F3 grundsätzlich ohne Sonderbewilligung kaufen. Händler benötigen jedoch für den Verkauf von F2/F3 in der Regel eine kantonale Bewilligung (für F1 entfällt sie).
  • Verwendung: Bodenknaller, Kracher oder Petarden („nicht handhabungssicheres Feuerwerk“) sind in der Schweiz generell verboten. Professionelle Pyrotechnik (Kategorie F4) ist nur für Feuerwerker mit Sachkunde (Ausbildung) gestattet und im Detailhandel nicht verfügbar.


Feuerwerkskategorien

In der Schweiz unterscheidet man drei Hauptklassen von privatem Feuerwerk. Die folgende Tabelle fasst Altersfreigaben und Beispiele zusammen:

F1 (Kleinstfeuerwerk) ab 12 Jahren Wunderkerzen, Rauchbälle, kleine Fontänen etc.

F2 (Silvesterfeuerwerk) ab 16 Jahren Römische Kerzen, Bengalisches Feuer, Feuervogel, Fontänen etc.

F3 (Grossfeuerwerk) ab 18 Jahren Grosse Raketen, Vulkane (Fontänen), Feuerwerksbatterien etc.

Kategorie F1 – Kleinstfeuerwerk

F1-Feuerwerk umfasst sehr ungefährliche Artikel, die nur wenig Lärm machen und oft auch im Haus (z.B. Kuchenfontänen) verwendet werden dürfen. Typische Beispiele sind Wunderkerzen, kleine Tischbomben, oder Rauchbälle und Mini-Fontänen. Die Altersfreigabe liegt bei 12 Jahren. F1-Artikel dürfen überall, auch ohne Bewilligung, gezündet werden.

Kategorie F2 – Silvesterfeuerwerk

F2-Artikel sind reguläre Kleinfeuerwerke für den Aussenbereich. Sie erzeugen mittelstarken Lärm und müssen im Freien gezündet werden. Beispiele sind Römische Kerzen, Feuervögel, Bengalische Feuer und grössere Fontänen. F2-Feuerwerk darf an 16-jährige Jugendliche verkauft werden. Der Einsatz von F2-Feuerwerk ist in der Regel auf bestimmte Feierlichkeiten (z.B. Silvester) beschränkt.

Kategorie F3 – Grossfeuerwerk

F3-Feuerwerk umfasst leistungsstarke Feuerwerkskörper für weite Aussenbereiche. Typische F3-Artikel sind grosse Raketen, mehrschüssige Feuerwerksbatterien und sogenannte „Vulkane“ oder „Zuckerstöcke“ (hohe Fontänen). Diese dürfen erst ab 18 Jahren erworben werden. F3-Feuerwerk erzeugt lauten Knall und intensive Lichtshow und wird ausschliesslich im Freien gezündet; es erfordert in vielen Kantonen eine Abbrandbewilligung.


Abbrennzeiten und Verbote

  • Erlaubte Zeiten: Privatfeuerwerk (F2/F3) darf in der Regel nur am 31. Dezember und in der Silvesternacht sowie in der Nacht vom 1. August auf den 2. August ohne gesonderte Bewilligung abgebrannt werden. Oft gelten dabei Zeitfenster (z.B. ab etwa 18:00 bis 01:00 Uhr). Manche Orte erlauben zusätzlich das Feuerwerk am 31. Juli abends. Ausserhalb dieser Tage ist in den meisten Kantonen eine Bewilligung der Gemeinde erforderlich.
  • Trockenheit und Feuerverbot: Bei erhöhter Waldbrandgefahr oder kantonalem Feuerverbot ist das Zünden von Feuerwerk völlig untersagt. Verzichten Sie dann generell auf Feuerwerk – auch wenn normalerweise Feuerwerke erlaubt wären. Gemeinden oder Kantone erlassen bei starker Trockenheit oft kurzfristige Abbrennverbote, die strikt eingehalten werden müssen.


Sicherheitshinweise

  • Prüfung & Anleitung: Kaufen Sie nur geprüfte Feuerwerkskörper mit gültiger CH-ID-Nummer. Lesen Sie vor dem Zünden die Gebrauchsanweisungen sorgfältig und lassen Sie sich beim Kauf im Zweifelsfall beraten.
  • Abstand & Aufstellung: Stellen Sie Feuerwerkskörper immer auf eine ebene, standsichere Fläche oder in dafür vorgesehene Abschussgeräte. Halten Sie die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände ein – mindestens einige Meter zu Personen, Gebäuden und Fahrzeugen. Feuerwerk niemals in der Hand halten oder auf Menschen zielen!
  • Umgebung: Zünden Sie Feuerwerk nur im Freien (niemals in Innenräumen) und niemals in Menschenmengen. Sorgen Sie dafür, dass der Wind nicht die Flugbahn beeinflusst. Raketen nur aus sicheren Abschussvorrichtungen starten. Halten Sie Kinder in sicherem Abstand – lassen Sie Kinder nie unbeaufsichtigt mit Feuerwerk hantieren.
  • Trockenheit und Wind: Verzichten Sie bei starkem Wind oder grosser Trockenheit generell auf Feuerwerk, besonders in der Nähe von Wäldern oder Wiesen. Beachten Sie örtliche Brandwarnungen und Feuerverbote.
  • Fehlzündungen: Wenn ein Feuerwerkskörper nicht zündet, warten Sie mindestens 15 Minuten, bevor Sie sich nähern. Versuchen Sie keine Nachzündung! Entsorgen Sie defekte Artikel fachgerecht oder geben Sie sie an den Händler zurück.

Durch strikte Beachtung dieser Regeln können Sie Ihr Feuerwerksspektakel sicher und unbeschwert geniessen. Denken Sie an Abstand zu Menschen, Tieren und Gebäuden und schützen Sie besonders Haustiere und Kleinkinder vor Lärm und Funkenflug. Geniessen Sie die Feuerwerkszeit – aber stets mit Verantwortung und Rücksicht auf die Umgebung!

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